Minderjährige Migranten werden ab 1. September in andere Regionen verlegt

Flüchtlinge - Minderjährige Migranten

Buch - Gift des Atlantiks

Minderjährige Migranten: Neue Verlegungspflicht für Kanaren, Ceuta und Melilla ab 1. September -

El Hier­ro, Fuer­te­ven­tura, La Pal­ma und die ande­ren Kana­ri­schen Inseln kön­nen end­lich aufatmen. 

Ab Mon­tag, dem 1. Sep­tem­ber, greift in Spa­ni­en eine gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Auf­nah­me­re­ge­lung: Min­der­jäh­ri­ge Migran­ten, die in den Kana­ri­schen Inseln sowie in Ceu­ta und Mel­il­la ankom­men, müs­sen inner­halb von fünf­zehn Tagen in ande­re auto­no­me Gemein­schaf­ten ver­legt wer­den. Zusätz­lich wer­den etwa 3.000 bereits in die­sen Gebie­ten unter­ge­brach­te Min­der­jäh­ri­ge inner­halb eines Jah­res schritt­wei­se in ande­re Gemein­den ver­legt. Die Maß­nah­me bil­det die zwei­te Säu­le eines obli­ga­to­ri­schen Soli­da­ri­täts­me­cha­nis­mus, der nach dem Aus­ruf eines Migra­ti­ons­not­stands in den betrof­fe­nen Regio­nen ein­ge­führt wurde.

Die Kana­ren haben als nächst­lie­gen­de Inseln die Emi­gran­ten auf­ge­nom­men. Vie­le Ein­woh­ner sind aber jetzt froh, dass die Emi­gran­ten wei­ter nach Nor­den zie­hen. Für die fal­sche Migra­ti­ons­po­li­tik Spa­ni­ens und der EU wol­len sie nicht wei­ter als Sün­den­bö­cke herhalten.

Hintergrund der Regelung

  • Zie­le der Ver­le­gung: Ent­las­tung der über­las­te­ten Regio­nen und Ver­tei­lung der Auf­nah­me­be­las­tung auf ganz Spanien.
  • Mecha­nis­mus: Zwei Säu­len – (1) schnel­le Ver­le­gung neu ankom­men­der Min­der­jäh­ri­ger in ande­re Auto­no­me Gemein­schaf­ten inner­halb von 15 Tagen; (2) schritt­wei­se Ver­le­gung von ca. 3.000 bereits vor­han­de­nen Min­der­jäh­ri­gen inner­halb eines Jahres.
  • Rechts­rah­men: Die Rege­lung ist gesetz­lich ver­an­kert und ori­en­tiert sich an dem außer­or­dent­li­chen Migra­ti­ons­not­stand, der in den betrof­fe­nen Regio­nen aus­ge­ru­fen wurde.

Betroffene Gebiete und Auswirkungen

  • Kana­ri­sche Inseln, Ceu­ta und Mel­il­la: Fokus der Sofort­maß­nah­me, da hier die Auf­nah­me­ka­pa­zi­tä­ten am stärks­ten belas­tet sind.
  • Ziel­quo­te: Die drei Gebie­te sol­len die Auf­nah­me­quo­te erhö­hen, um die Belas­tung zu ver­tei­len. Kon­kret soll die Zahl der in ihren Gemein­den auf­ge­nom­me­nen Migran­ten auf 32,6 pro 100.000 Ein­woh­ner ver­drei­facht werden.
  • Kurz­fris­ti­ge Ent­las­tung: Erwar­tet wird eine signi­fi­kan­te Ent­las­tung der Ankunfts­zen­tren auf den Kana­ren, Ceu­ta und Melilla.
  • Infra­struk­tur und Per­so­nal: Neue Ver­le­gun­gen erfor­dern logis­ti­sche Pla­nung, Trans­port­ka­pa­zi­tä­ten und Betreu­ung vor Ort in den auf­neh­men­den Regionen.
  • Regio­na­le Her­aus­for­de­run­gen: Unter­schie­de in Infra­struk­tur, Betreu­ungs­ka­pa­zi­tä­ten und Inte­gra­ti­ons­maß­nah­men könn­ten zu regio­na­len Span­nun­gen führen.

Poli­ti­sche und gesell­schaft­li­che Implikationen

  • Soli­da­ri­tät vs. Kapa­zi­täts­gren­ze: Die Maß­nah­me spie­gelt den poli­ti­schen Wil­len wider, gemein­sa­me Ver­ant­wor­tung zu tra­gen, stoßt jedoch auf prak­ti­sche Her­aus­for­de­run­gen in betrof­fe­nen Regionen.
  • Öffent­li­che Debat­te: Die Umset­zung kann zu Dis­kus­sio­nen über Inte­gra­ti­on, Res­sour­cen­ver­tei­lung und Sicher­heits­aspek­te führen.
  • Lang­fris­ti­ge Per­spek­ti­ven: Die Rege­lung wirft Fra­gen nach nach­hal­ti­gen Stra­te­gien für Migra­ti­on, Schutz von Min­der­jäh­ri­gen und psy­cho­so­zia­ler Betreu­ung auf.

Doch schon regt sich Widerstand

Die Umsied­lung Min­der­jäh­ri­ger Migran­ten erfolgt in Form von Ein­zel­ver­fah­ren, die von den Regie­rungs­ver­tre­tern der Her­kunfts­ge­mein­den ein­ge­lei­tet wer­den und meh­re­re Schrit­te umfas­sen. Der Min­der­jäh­ri­ge, die Staats­an­walt­schaft und die Ziel­ge­mein­de kön­nen Ein­spruch ein­le­gen, bevor der neue Auf­ent­halts­ort jedes Min­der­jäh­ri­gen fest­ge­legt wird. Die Vor­mund­schaft für den Min­der­jäh­ri­gen liegt in der Ver­ant­wor­tung der Zielgebiete.

Gegen die­ses Umver­tei­lungs­sys­tem leh­nen zehn von der Volks­par­tei (PP) regier­te Regio­nen sowie Kas­ti­li­en-La Man­cha, das von der Sozia­lis­ti­schen Arbei­ter­par­tei (PSOE) ver­wal­tet wird, ab. Sie haben vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt Beru­fung gegen die Reform des Ein­wan­de­rungs­ge­set­zes eingelegt.

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2 Kommentare zu "Minderjährige Migranten werden ab 1. September in andere Regionen verlegt"

  1. es wür­de m.a. sehr schnell hel­fen migran­ten an die wohn­ge­bie­te der poli­ti­ker zu ver­le­gen. die­se volks­ver­tre­ter wer­den u. a. für die lösung der her­aus­for­de­run­gen durch unkon­trol­lier­te teils ille­ga­le mas­sen­mi­gra­ti­on bezahlt. mög­li­cher­wei­se wür­de es auch hel­fen die poli­ti­ker leis­tungs­be­zo­gen zu bezah­len sprich kein gehalt mehr.….

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