Mordverdacht – Untersuchungshaft ohne Kaution
Die Justizbehörden von La Palma haben die Aussage einer Frau aufgenommen, die beschuldigt wird, am Montagabend ihre 32-jährige Tochter in ihrem Haus in Breña Alta zum Tod durch Inhalation von Butangas gezwungen zu haben. Danach soll die Mutter offenbar versucht haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Der Oberste Gerichtshof der Kanarischen Inseln (TSJC) ordnete Untersuchungshaft ohne Kaution an, weil laut Anklage ein Mordverdacht besteht und das Opfer eine besonders schützenswerte Person war.
Tatablauf und Beschuldigungen
Der mutmaßliche Vorfall ereignete sich im Privathaus der Familie in Breña Alta auf der Ostseite von La Palma. Die Beschuldigte soll ihre Tochter durch das Einatmen von Butangas getötet haben. Nach dem mutmaßlichen Tathergang soll sie versucht haben, sich selbst durch dieselbe Methode zu töten. Aufgrund des Verdachts auf Mord und der besonderen Schutzbedürftigkeit des Opfers wurde Untersuchungshaft ohne Kautionsauflage verhängt. Der TSJC betonte, dass der erschwerende Umstand darin besteht, dass das Opfer als besonders schutzbedürftig gilt.
Besonderheit des Falls: Schutzbedürftiges Opfer
Das Opfer wird als Autistin beschrieben, was im Verfahren als erschwerender Faktor berücksichtigt wird. Die Berücksichtigung dieser Besonderheit markiert einen Aspekt der Schwere der Vorwürfe und beeinflusst die gerichtlichen Maßnahmen sowie die Einschätzung der Rechtslage.
Der TSJC ordnete Untersuchungshaft ohne Kaution an, um Beweismittel zu sichern, Fluchtgefahr zu verhindern und das weitere Risiko während der Ermittlungen zu minimieren. Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden im weiteren Verlauf Stellungnahmen abgeben, und es ist mit weiteren gerichtlichen Schritten zu rechnen. Der Fall zieht medial breite Aufmerksamkeit nach sich. Ich hatte bereits im Ticker davon berichtet.
Mögliche Motivlagen
Derzeit liegen keine bestätigten Motive vor. Die Ermittlungen prüfen familiäre Konflikte, psychische Belastungen oder andere mögliche Ursachen. Der Fall lenkt zudem den Fokus der Öffentlichkeit auf Gewalt im familiären Umfeld und die besonderen Schutzbedürfnisse von Opfern in solchen Fällen.
Mordvorwürfe und die Anordnung von Haftbefehl ohne Kautionszahlung orientieren sich an spanischen Strafprozessordnungen. Der besondere Schutzbedarf des Opfers beeinflusst die Schwere der Anklage und die gerichtlichen Entscheidungen, während internationale Perspektiven die Bedeutung von Transparenz und Opferrechten unterstreichen.
Nachtrag: Die Mutter ist auf La Palma als Aktivistin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen bekannt. Sie erreichte einst ein bahnbrechendes Urteil gegen einen ehemaligen Direktor des Behindertenzentrums, in dem ihre Tochter betreut wurde. Dabei dürfte es sich um folgenden Fall aus 2023 handeln:
„Der Leiter eines Pflegeheims auf La Palma wurde wegen Belästigung behinderter Insassen verurteilt.
Der Richter verurteilte den Leiter des Zentrums zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis, weil er drei Bewohner über längere Zeit isoliert oder ihnen deren Kot ins Gesicht gerieben hatte. Das Behindertenwohnheim Triana auf der Insel La Palma (Kanarische Inseln) ist für drei seiner schwerbehinderten Bewohner zur Hölle geworden. Ein Urteil des Strafgerichts Nr. 7 von Santa Cruz de La Palma stellt fest, dass der Leiter des Heims, drei Verbrechen gegen die moralische Integrität begangen hat, indem er drei Bewohner jahrelang „erniedrigenden und entwürdigenden Praktiken“ ausgesetzt hat.“
 



 
		 
		 
		 
		
Ohne genaue Umstände zu kennen, möchte ich die Mutter nicht verurteilen. Wer weiß, wie schlimm der Autismus war, wie wenig selbständig die Tochter und wie alleingelassen die Mutter bei der Pflege war? Das kann eine riesige Belastung für eine Angehörige sein. Vielleicht hatte sie auch Angst, dass sich niemand mehr um die Autistin kümmert, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?