Geschwindigkeit: Mit 162 km/h und ohne Führerschein

Polizei - Geschwindigkeit

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Zwischen Sinnenrausch und strengen Grenzwerten

Auf La Pal­ma gibt es nur weni­ge gera­de und gut aus­ge­bau­te Stra­ßen, auf denen man mal so rich­tig aufs Gas tre­ten könn­te. Eine die­ser Stre­cken ist die Ver­bin­dung von der Haupt­stadt San­ta Cruz de La Pal­ma zum Flug­ha­fen Mazo (LP‑5). Hier gilt aber auch die Höchst­ge­schwin­dig­keit von 90 km/h wie auf allen Stra­ßen der Insel. An Zu- oder Abfahr­ten gibt es jedoch immer wie­der ein 50-km/h‑­Schild, das die Geschwin­dig­keit mehr­mals unter­bricht. Genau hier kon­trol­liert die Guar­dia Civil mobil oft die Ein­hal­tung der Geschwindigkeit.

Die Guar­dia Civil hat gera­de ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen einen 24-jäh­ri­gen Mann wegen eines mut­maß­li­chen Ver­sto­ßes gegen die Ver­kehrs­si­cher­heit ein­ge­lei­tet, nach­dem er mit 162 km/h auf der LP‑5 bei Kilo­me­ter 0,100 in der Gemein­de Bre­ña Baja ange­hal­ten wur­de, wo die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung 90 km/h beträgt. Der Vor­fall ereig­ne­te sich wäh­rend einer Geschwin­dig­keits­kon­trol­le der Ver­kehrs­po­li­zei von La Pal­ma. Das offi­zi­el­le Radar­ge­rät zeich­ne­te die Über­schrei­tung auf, und nach­dem die Beam­ten den Fah­rer iden­ti­fi­ziert hat­ten, bestä­tig­ten sie, dass er nie einen Füh­rer­schein beses­sen hat­te.

Nach Anga­ben der Guar­dia Civil stel­len sol­che Vor­fäl­le eine Straf­tat gemäß Arti­kel 384 des Straf­ge­setz­bu­ches dar, der eine Gefäng­nis­stra­fe von drei bis sechs Mona­ten, eine Geld­stra­fe oder gemein­nüt­zi­ge Arbeit vor­sieht. Gegen ihn wur­de außer­dem eine Geld­stra­fe von 600 Euro wegen einer sehr schwe­ren Geschwin­dig­keits­über­schrei­tung gemäß Arti­kel 52.1 der All­ge­mei­nen Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung verhängt.

In der Sum­me ist es hier bes­ser, mit ange­mes­se­ner Geschwin­dig­keit inner­halb der höchst­zu­läs­si­gen Begren­zun­gen zu fah­ren. Wer hier zu schnell fährt, kann nicht nur den Füh­rer­schein ver­lie­ren, sofern er einen hat, son­dern auch kräf­tig zur Kas­se gebe­ten wer­den. Die Stra­fen bei Ver­kehrs­ver­stö­ßen sind in Spa­ni­en um eini­ges höher als in Deutsch­land. Par­ken in der Hal­te­ver­bots­zo­ne kos­tet schnell 90,00 Euro. Bei Sofort­zah­lung gibt es aller­dings 30 % Rabatt.  Bleibt auf­merk­sam, respek­tiert die Schil­der und genießt den Trott und das ruhi­ge Leben auf La Palma.

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