Grundvoraussetzungen für EU‑Bürger -
Für die Residencia in Spanien brauchen EU-Bürger im Wesentlichen drei Dinge: einen nachweisbaren Aufenthaltsgrund (z.B. Arbeit, Rente, ausreichende eigene Mittel), eine Krankenversicherung und eine Anmeldung am Wohnsitz mit NIE‑Nummer. Für Nicht‑EU‑Bürger gelten strengere Regeln mit Visum, Aufenthaltstitel und oft Mindesteinkommen.
EU‑ und EWR‑Bürger (z.B. Deutsche, Österreicher, Schweizer mit Sonderstatus) haben Freizügigkeit, müssen aber für die Residencia bestimmte Bedingungen erfüllen:
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Aufenthalt über 3 Monate: Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich registrieren (Certificado de registro de ciudadano de la Unión).
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Es braucht einen Aufenthaltsgrund, etwa:
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Arbeit in Spanien (Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit).
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Rente oder sonstige feste Einkünfte.
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Ausreichende eigene Mittel (z.B. Ersparnisse, regelmäßige Überweisungen), um nicht sozial hilfebedürftig zu werden.
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Mindestnachweis für EU-Bürger (Nicht-Erwerbstätige)
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Alleinstehend: Ca. 565–600 € monatlich (oder 7.200–7.900 € jährlich auf dem Konto). Dies entspricht dem IPREM oder der beitragsunabhängigen Rente.
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Paar (Ehepartner/Partner 2. Grades): + 70% IPREM pro Person → ca. 960 € monatlich gesamt.
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Mit Kindern/Eltern (1. Grades): + 100% IPREM pro Person → z. B. Familie mit 2 Kindern: ca. 2.400 € monatlich.
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Krankenversicherung:
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Gesetzlich über spanische Seguridad Social (bei Arbeit).
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Europäische Krankenversicherungskarte reicht auf Dauer oft nicht; häufig wird eine private Police oder S1‑Formular erwartet.
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Wohnsitznachweis (Empadronamiento):
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Anmeldung im Gemeinderegister (Padrón) mit Mietvertrag oder Escritura (Eigentumsnachweis).
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Ohne Padrón gibt es meist keine Residencia‑Registrierung.
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Zusätzliche Anforderungen und Unterlagen
Je nach Provinz, Insel und zuständiger Ausländerbehörde (Extranjería/Policía Nacional) variiert die Liste leicht, typischerweise werden verlangt:
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Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
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Nachweis über Einkommen/Vermögen (Kontoauszüge, Rentenbescheide, Arbeitsvertrag, Autónomo-Anmeldung).
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Nachweis der Krankenversicherung (Policen, S1, Seguridad‑Social‑Bescheinigung).
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Empadronamiento‑Bescheinigung der Gemeinde.
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Ausgefüllte Formulare und Zahlungsnachweis der jeweiligen Gebühr (Tasa).
In touristisch geprägten Regionen und auf Inseln sind oft Terminbuchung (cita previa) und sehr sorgfältige Unterlagen nötig; kleine Abweichungen führen schnell zu einer zweiten Vorsprache.
Praktische Tipps
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Die Anforderungen können sich ändern; sinnvoll ist eine aktuelle Auskunft bei Gestoría, Ayuntamiento oder Ausländerbehörde am Zielort.
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Alle Unterlagen sollten möglichst zweisprachig (oder mit beglaubigter Übersetzung) und vollständig sein, um Mehrfachtermine zu vermeiden.
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Wer unsicher ist, spart oft Zeit und Nerven mit einer lokalen Gestoría, die die Formulare, Gebühren und Terminbuchung übernimmt.
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