Finanzieller Mindestnachweis für Residencia

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Grundvoraussetzungen für EU‑Bürger –

Für die Residencia in Spanien brauchen EU-Bürger im Wesentlichen drei Dinge: einen nachweisbaren Aufenthaltsgrund (z.B. Arbeit, Rente, ausreichende eigene Mittel), eine Krankenversicherung und eine Anmeldung am Wohnsitz mit NIE‑Nummer. Für Nicht‑EU‑Bürger gelten strengere Regeln mit Visum, Aufenthaltstitel und oft Mindest­einkommen.

EU‑ und EWR‑Bürger (z.B. Deutsche, Österreicher, Schweizer mit Sonderstatus) haben Freizügigkeit, müssen aber für die Residencia bestimmte Bedingungen erfüllen:

  • Aufenthalt über 3 Monate: Wer länger als drei Monate bleibt, muss sich registrieren (Certificado de registro de ciudadano de la Unión).

  • Es braucht einen Aufenthaltsgrund, etwa:

    • Arbeit in Spanien (Arbeitsvertrag oder Selbstständigkeit).

    • Rente oder sonstige feste Einkünfte.

    • Ausreichende eigene Mittel (z.B. Ersparnisse, regelmäßige Überweisungen), um nicht sozial hilfebedürftig zu werden.

    • Mindestnachweis für EU-Bürger (Nicht-Erwerbstätige)

      • Alleinstehend: Ca. 565–600 € monatlich (oder 7.200–7.900 € jährlich auf dem Konto). Dies entspricht dem IPREM oder der beitragsunabhängigen Rente.

      • Paar (Ehepartner/Partner 2. Grades): + 70% IPREM pro Person → ca. 960 € monatlich gesamt.

      • Mit Kindern/Eltern (1. Grades): + 100% IPREM pro Person → z. B. Familie mit 2 Kindern: ca. 2.400 € monatlich.

  • Krankenversicherung:

    • Gesetzlich über spanische Seguridad Social (bei Arbeit).

    • Europäische Krankenversicherungskarte reicht auf Dauer oft nicht; häufig wird eine private Police oder S1‑Formular erwartet.

  • Wohnsitznachweis (Empadronamiento):

    • Anmeldung im Gemeinde­register (Padrón) mit Mietvertrag oder Escritura (Eigentumsnachweis).

    • Ohne Padrón gibt es meist keine Residencia‑Registrierung.

Zusätzliche Anforderungen und Unterlagen

Je nach Provinz, Insel und zuständiger Ausländerbehörde (Extranjería/Policía Nacional) variiert die Liste leicht, typischerweise werden verlangt:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

  • Nachweis über Einkommen/Vermögen (Kontoauszüge, Rentenbescheide, Arbeitsvertrag, Autónomo-Anmeldung).

  • Nachweis der Krankenversicherung (Policen, S1, Seguridad‑Social‑Bescheinigung).

  • Empadronamiento‑Bescheinigung der Gemeinde.

  • Ausgefüllte Formulare und Zahlungsnachweis der jeweiligen Gebühr (Tasa).

In touristisch geprägten Regionen und auf Inseln sind oft Terminbuchung (cita previa) und sehr sorgfältige Unterlagen nötig; kleine Abweichungen führen schnell zu einer zweiten Vorsprache.

Praktische Tipps

  • Die Anforderungen können sich ändern; sinnvoll ist eine aktuelle Auskunft bei Gestoría, Ayuntamiento oder Ausländerbehörde am Zielort.

  • Alle Unterlagen sollten möglichst zweisprachig (oder mit beglaubigter Übersetzung) und vollständig sein, um Mehrfachtermine zu vermeiden.

  • Wer unsicher ist, spart oft Zeit und Nerven mit einer lokalen Gestoría, die die Formulare, Gebühren und Terminbuchung übernimmt.

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Über den Autor

Manfred
Manfred Betzwieser - Buchautor und begeisterter Naturliebhaber. Lebe seit 25 Jahren mit meiner Familie auf der Kanareninsel La Palma. Mehr auf meiner Autorenseite - Mein Link

2 Kommentare zu "Finanzieller Mindestnachweis für Residencia"

  1. Die Residencia in Spanien zu beantragen ist ein Schritt den sich jeder sehr gut überlegen sollte. Damit wird das gesamte Vermögen und das weltweite Einkommen in Spanien steuerpflichtig. Das kann echt teuer werden! Und alle Formalitäten sind natürlich auf Spanisch. (Ach, Spanisch müsste man halt können …) Dank EU kann man auch so längere Zeit in Spanien verbringen und auch das mit der Krankenversicherung ist kein Problem. Es geht meistens problemlos auch ohne die Residencia.

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