Gehei­me Vul­kan­pro­to­kol­le müs­sen offen­ge­legt werden

Vulkan - VulkanprotokolleKurz nach Ausbruchsbeginn

Buch - Kanaren Kreuzfahrt

Ver­trau­lich­keit von PEVOLCA- Vul­kan­pro­to­kol­le vor Gericht:

Tier­ra Boni­ta siegt beim ers­ten Rechts­weg zu Trans­pa­renz vor dem Ausbruchsjahrestag

Das Obers­te Gericht der Kana­ri­schen Inseln (TSJC) hat der Ver­wal­tungs­be­schwer­de der Tier­ra Boni­ta Asso­cia­ti­on statt­ge­ge­ben und zuge­las­sen, die Beru­fung gegen die Geheim­hal­tung der Pro­to­kol­le und Auf­zeich­nun­gen der Vul­kan-Not­fall­plä­ne PEVOLCA zu prü­fen. Damit eröff­net sich erst­mals ein Gerichts­ver­fah­ren, das klä­ren könn­te, war­um die Bevöl­ke­rung nicht vor der Ver­la­ge­rung des Stand­orts mit der größ­ten Aus­bruchs­ge­fahr gewarnt oder vor­sorg­lich eva­ku­iert wur­de. Die Ent­schei­dung setzt einen wich­ti­gen Prä­ze­denz­fall für Trans­pa­renz in Kata­stro­phen­ma­nage­ment und öffent­li­che Informationspflicht.

Die Ver­trau­lich­keits­kla­ge und ihre Forderungen

Die Tier­ra Boni­ta Asso­cia­ti­on klagt gegen die Wei­ge­rung der Gene­ral­di­rek­ti­on für Not­fall­si­tua­tio­nen der Kana­ri­schen Regie­rung, eine Kopie der Vul­kan­pro­to­kol­le und Auf­zeich­nun­gen der Sit­zun­gen der wis­sen­schaft­li­chen und Len­kungs­aus­schüs­se des Vul­kan-Not­fall­plans PEVOLCA in den Tagen und Stun­den vor dem Aus­bruch des Vul­kans Tajo­gai­te zugäng­lich zu machen. Das Gericht erließ am 9. Sep­tem­ber ein Dekret, das erst­mals den Rechts­weg eröff­net, die­se Unter­la­gen ein­zu­for­dern. Die Kla­ge wur­de am 3. Juni zuvor end­gül­tig abgelehnt.

War­um Trans­pa­renz wich­tig ist

Oppo­si­ti­on und Opfer­ver­bän­de for­dern schon lan­ge die Ver­öf­fent­li­chung der wis­sen­schaft­li­chen und poli­ti­schen Bera­tun­gen der Tref­fen, um fest­zu­stel­len, ob War­nun­gen aus­rei­chend erfolg­ten und ob eine prä­ven­ti­ve Eva­ku­ie­rung recht­zei­tig ange­ord­net wur­de. Trotz öffent­li­cher Kri­tik ver­wei­ger­ten sowohl die vor­he­ri­ge als auch die aktu­el­le kana­ri­sche Regie­rung die Her­aus­ga­be mit der Begrün­dung, die Infor­ma­tio­nen sei­en nicht rele­vant für die Öffent­lich­keit und müss­ten ver­trau­lich blei­ben.

Betrof­fe­ne und Argu­men­te der Kläger

Tier­ra Boni­ta betont, dass die Ver­öf­fent­li­chung die­ser Doku­men­te uner­läss­lich sei, um zu klä­ren, war­um die Bevöl­ke­rung nicht gewarnt wur­de, als sich das Erup­ti­ons­ri­si­ko auf­grund einer Mag­ma­wan­de­rung nach Nor­den ver­la­gert hat­te – eine Tat­sa­che, die Wis­sen­schaft­lern bekannt war.

Vie­le Ein­woh­ner der betrof­fe­nen Wei­ler und Stadt­vier­tel wur­den als Ers­te von der Lava getrof­fen und hat­ten kei­nen Zugang zu Infor­ma­ti­ons­ver­an­stal­tun­gen der Pevol­ca, wodurch sie ihre Tie­re, Hab und Gut und per­sön­li­che Gegen­stän­de nicht recht­zei­tig sichern konn­ten. Die Pro­to­kol­le könn­ten auch Auf­schluss dar­über geben, war­um die Vul­ka­n­a­m­pel nicht auf Oran­ge umge­stellt wur­de und war­um es kei­ne prä­ven­ti­ve Eva­ku­ie­rung gab, obwohl es kla­re Anzei­chen gab, wie öffent­li­che Aus­sa­gen des wis­sen­schaft­li­chen Komi­tees nach Aus­bruchs­be­ginn nahelegen.

Unter­stüt­zer und brei­tes Bündnis

Die kla­gen­de Par­tei wird von einer brei­ten Koali­ti­on unter­stützt, dar­un­ter die Platt­form der Betrof­fe­nen des Cumbre Vie­ja-Aus­bruchs 2021, Bür­ger­initia­ti­ven zur Unter­stüt­zung der Vul­kan­be­trof­fe­nen, Nach­bar­schafts­ver­bän­de von La Lagu­na und Las Man­chas und ande­re. Die­se Alli­anz betont den Bedarf an Trans­pa­renz und Rechen­schafts­pflicht in Krisenmanagementprozessen.

Recht­li­che Per­spek­ti­ven und Fristen

Mit der Zulas­sung der Beru­fung hat der TSJC der kana­ri­schen Regie­rung eine nicht ver­län­ger­ba­re Frist von 20 Tagen ein­ge­räumt, um die umstrit­te­nen Ver­wal­tungs­ak­te ein­zu­rei­chen. Der Aus­gang des Ver­fah­rens könn­te weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf den Umgang mit sen­si­bles Kri­sen­ma­te­ri­al und die Infor­ma­ti­ons­rech­te der Öffent­lich­keit haben.

Bedeu­tung für die Zukunft des Katastrophenmanagements

Der Fall mar­kiert einen wich­ti­gen Schritt in Rich­tung offe­ner Gover­nan­ce bei Natur­ka­ta­stro­phen. Die Ent­schei­dung könn­te den Druck auf Behör­den erhö­hen, Trans­pa­renz bei zukünf­ti­gen Not­fall­plä­nen sicher­zu­stel­len, und das Ver­trau­en der Bevöl­ke­rung in die Warn- und Eva­ku­ie­rungs­pro­zes­se stärken.

Vier Jah­re lang wur­de geheim gehal­ten, die Vul­kan­pro­to­kol­le und Auf­zeich­nun­gen wur­den unter Ver­schluss gehal­ten, damit die Gesell­schaft die Wahr­heit über das Gesche­he­ne nicht erfährt und sich die Ver­ant­wort­li­chen so jeg­li­cher mög­li­chen Ver­ant­wor­tung im Zusam­men­hang mit der Bewäl­ti­gung die­ses Not­falls ent­zie­hen kann.

Damit ist nun hof­fent­lich Schluss. Wenn die Lei­tung des Kri­sen­stabs kei­ne nach­voll­zieh­ba­ren Grün­de lie­fert und es sich um eine von außen beein­fluss­te poli­ti­sche Ent­schei­dung han­delt, wer­den Kon­se­quen­zen fol­gen und Köp­fe rollen.

Zusätz­li­che Info:  Ein Kri­sen­stab (Pevol­ca) für Kata­stro­phen hat kei­ne Immu­ni­tät; sei­ne Mit­glie­der sind nicht unan­tast­bar und kön­nen für ihre Hand­lun­gen haft­bar gemacht wer­den. Ein Kri­sen­stab ist eine Grup­pe von Exper­ten, die stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen tref­fen, um eine Kri­se zu bewäl­ti­gen, und nicht eine juris­ti­sche Per­son, die Immu­ni­tät genießt. 

Ein Kri­sen­stab hat die Auf­ga­be, eine Kri­se zu mana­gen und die Orga­ni­sa­ti­on durch die Kri­se zu füh­ren. Die Mit­glie­der sind für ihre Hand­lun­gen ver­ant­wort­lich und unter­lie­gen der nor­ma­len Gesetz­ge­bung. 

Roman -Buch

Wet­ter La Palma

Kommentar hinterlassen zu "Gehei­me Vul­kan­pro­to­kol­le müs­sen offen­ge­legt werden"

Hinterlasse einen Kommentar

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*