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Schnäppchen mit Mitbewohner: Warum auf La Palma gerade Häuser zum „Halbpreis“ über den Tresen gehen
Hauskauf La Palma Okupas – Hand aufs Herz: Wer träumt nicht von der eigenen Finca auf La Palma? Ein bisschen Meerblick, ein paar Avocado-Bäume und abends ein Glas Vino Tinto auf der Terrasse, während die Sonne im Atlantik versinkt. Klingt nach dem Paradies, oder?
Aber momentan gibt es auf der „Isla Bonita“ (und ihren Nachbarinseln) einen Trend, der eher nach einem Krimi von Alfred Hitchcock klingt als nach einem entspannten Ruhestand. Wenn du dieser Tage Immobilienanzeigen siehst, bei denen der Preis so niedrig ist, dass du glaubst, der Makler hätte eine Null vergessen, dann ist Vorsicht geboten.
Willkommen in der Welt der „Viviendas mit Bonus-Gast“.
Das Problem: Wenn der Gast nicht geht (und das Gesetz Siesta macht)
Die Wohnungskrise auf den Kanaren ist kein Geheimnis. Aber was neu ist, ist die schiere Verzweiflung der Eigentümer. Stell dir vor, du hast eine Immobilie, aber jemand anderes wohnt darin – ohne Einladung, ohne Miete zu zahlen und ohne die Absicht, jemals wieder auszuziehen (die sogenannten Okupas).
Jetzt denkst du dir: „Kein Problem, ich geh’ zur Polizei!“ Tja, herzlich willkommen in der spanischen Justiz-Mühle. Während du oben in den Bergen von El Paso auf dein Recht wartest, mahlen die Mühlen der Justiz so langsam, dass der Besetzer wahrscheinlich schon die Goldene Hochzeit in deinem Wohnzimmer feiert, bevor ein Räumungsurteil unterschrieben wird.
Die Lösung: „Nimm es für die Hälfte – aber klär das selbst!“
Weil viele Besitzer keine Lust haben, drei Jahre lang Anwaltskosten zu stapeln und dabei zuzusehen, wie ihr Garten zur Wildnis mutiert, gibt es jetzt den ultimativen „Okupa-Rabatt“.
Der Trend sieht so aus:
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Der Preis: 50 % unter Marktwert (oder sogar noch weniger).
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Der Haken: Du kaufst das Haus inklusive der aktuellen Bewohner.
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Das Geschäftsmodell: Du erwirbst nicht nur Steine und Ziegel, sondern auch ein juristisches Abenteuer.
Es ist ein wenig wie beim Überraschungsei – nur dass die Figur im Inneren keine Lust hat, in die Vitrine gestellt zu werden.
Ist das die Zukunft des Immobilienmarktes?
Man könnte fast meinen, es entwickelt sich eine neue Sportart auf La Palma: Extrem-Immobilien-Shopping. Käufer mit starken Nerven (und noch stärkeren Anwälten) schlagen zu, in der Hoffnung, dass sie den längeren Atem haben als die ungebetenen Gäste.
Für die Verkäufer ist es ein schmerzhafter Befreiungsschlag. Lieber den Spatz (oder die halbe Finca) in der Hand als die Taube auf dem Dach, die seit zwei Jahren dein Badezimmer benutzt.
Mein Empfehlung für dich: Wenn ein Angebot auf La Palma zu gut aussieht, um wahr zu sein, schau nicht nur auf die Quadratmeter, sondern frag lieber: „¿Hay alguien en casa?“ (Ist jemand zu Hause?). Außer natürlich, du wolltest schon immer mal wissen, wie sich eine Zwangsräumung aus der Perspektive des Klägers anfühlt.
In diesem Sinne: Augen auf beim Finca-Kauf!
Hausbesuch der anderen Art: Warum „all-inclusive“ beim Hauskauf kein Vorteil ist
Wenn du auf der „Isla Bonita“ zuschlagen willst, ohne direkt eine unfreiwillige Wohngemeinschaft zu gründen, solltest du die rosarote Brille kurz absetzen.
Hier ist deine „Anti-Okupa-Checkliste“ für den Immobilienkauf auf La Palma:
1. Die „Physische“ Besichtigung (Nimm die Beine in die Hand)
Klingt logisch, ist aber bei Schnäppchen oft tückisch. Kauf niemals ungesehen oder nur nach Drohnenbildern.
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Der Briefkasten-Check: Quillt der Briefkasten über? Ein klassisches Zeichen für Leerstand, das Besetzer anzieht.
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Stromzähler-Kontrolle: Dreht sich das Rädchen (oder blinkt der digitale Zähler), obwohl das Haus eigentlich leerstehen sollte?
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Nachbarschafts-Tratsch: Geh in die nächste Bar, bestell einen Cortado und frag vorsichtig nach dem Haus. Die Nachbarn wissen meistens vor der Polizei, wer da wirklich wohnt.
2. Das „Nota Simple“ – Dein wichtigstes Dokument
Lass dir vom Makler oder Verkäufer eine aktuelle Nota Simple (Grundbuchauszug) geben (nicht älter als 24–48 Stunden!).
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Stehen dort Vermerke über laufende Gerichtsverfahren?
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Sind Belastungen eingetragen, die auf Streitigkeiten hindeuten?
3. Die „Besitz-Klausel“ im Kaufvertrag
Im spanischen Kaufvertrag (Escritura) gibt es den Passus der „Entrega de la posesión“ (Übergabe des Besitzes).
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Bestehe darauf, dass im Vertrag explizit steht, dass die Immobilie „libre de ocupantes und arrendatarios“ (frei von Bewohnern und Mietern) übergeben wird.
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Pro-Tipp: Lass dir am Tag der Unterzeichnung beim Notar bestätigen, dass der Verkäufer gerade die Schlüsselgewalt hat.
4. Vorsicht bei „Vivienda con bicho“
In Spanien gibt es den unschönen Ausdruck „Haus mit Ungeziefer“ für Immobilien mit Besetzern.
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Wenn in der Anzeige Formulierungen auftauchen wie: „Keine Besichtigung des Innenraums möglich“ oder „Käufer übernimmt die rechtliche Situation“ – Lauf! (Außer du bist Anwalt und hast extrem gute Laune).
5. Das Schloss-Szenario
Wenn der Deal durch ist:
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Fahr direkt vom Notar zum Haus.
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Lass sofort alle Schlösser austauschen. In Spanien gilt: Wenn du erst mal drin bist und die Schlösser getauscht hast, bist du im Vorteil. Wenn der Besetzer drin ist, beginnt das Drama.
Mein Tipp für dich
Investiere ein paar Euro in einen lokalen Gestor oder einen spezialisierten Anwalt auf La Palma. Die kennen die Pappenheimer vor Ort und wissen, welche Ruine wirklich ein Schnäppchen ist und bei welcher du nur die Kopfschmerztabletten inklusive kaufst. In den nächsten Tagen geht es zum Teil 2 „Rechtlos im Paradies?“



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