Touristenunterkünfte ohne Zulassung -
Der CIT von Santa Cruz hat berichtet, dass die Kanaren im Jahr 2024 mehr als 22 Millionen Touristen empfangen haben. Diese Zahl liegt vier Millionen über den offiziellen Statistiken, die nur 18 Millionen Besucher ausweisen. Auch La Palma beherbergt jedes Jahr eine große Anzahl von Gästen in sogenannten „Privatunterkünften“, die nicht lizenziert sind oder kontrolliert werden. Ferienhäuser und Wohnungen, die an der Steuer vorbei illegal vermietet werden.
Auch das Betreuungspersonal ist hier meist „schwarz“ beschäftigt und nicht in einem ordentlichen Beschäftigungsverhältnis, was zu einem immensen Ausfall an Sozialversicherungsbeitrögen und Nachteilen für die Beschäftigten führt.
Das Centro de Iniciativas y Turismo (CIT) von Santa Cruz de Tenerife hat darauf hingewiesen, dass die tatsächliche touristische Belastung der Kanarischen Inseln weit über den offiziellen Angaben liegt. Die Organisation spricht von einem „unsichtbaren Tourismus“: Millionen von Besuchern, die Ressourcen verbrauchen und Infrastrukturen nutzen, aber in den offiziellen Aufzeichnungen nicht auftauchen. Dem Feriengast mag es zunächst egal sein, da er keinen Einblick in die rechtliche Struktur seiner Unterkunft hat und es aus der Ferne auch nicht einschätzen kann.
Spanien: Mehr als 10.000 Arbeitnehmer ohne Vertrag
Allerdings geht die Expansion mit sozialen und arbeitsrechtlichen Problemen einher, die sowohl die Bewohner als auch die Beschäftigten in diesem Sektor betreffen. Neben der Überbelegung der Wohngegenden und steigenden Mieten hat dieses Modell auch eine versteckte Seite in Bezug auf die Arbeitsbelastung. Die Mehrheit der Beschäftigten sind Migrantinnen, von denen sich viele in einem irregulären Beschäftigungsverhältnis befinden. Laut der Gewerkschaft UGT (Union des Trabajadores) sind sie mit prekären Arbeitsbedingungen konfrontiert: kein Vertrag, digitale Überwachung durch Geolokalisierungs-Apps, keine Reisekostenerstattung und keine angemessenen Maßnahmen zur Prävention von Berufsrisiken.
Selbst unter den Arbeitnehmern mit Arbeitsvertrag liegen die Löhne unter denen des Tarifvertrags für das Gastgewerbe. Die meisten erhalten den Mindestlohn (9,26 €/Stunde im Jahr 2025) oder den Reinigungstarifvertrag (9,60 €/Stunde).
Als Vergleich zu 12,18 €/Stunde, die ein Zimmermädchen in einem Hotel verdient. In der Praxis bedeutet dies einen Lohnverlust von 2,5 bis 3,0 € pro Arbeitsstunde oder ein Drittel weniger Lohn.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind erheblich: Schätzungen zufolge verlieren diese Arbeitnehmer jährlich zwischen 13,8 und 16,5 Millionen Euro an Beiträgen, wodurch sich die Gesamtverluste auf über 50 Millionen Euro jährlich erhöhen.
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Hola, das ist ein Problem und Ärgernis. Auch wir haben ein Appartement was regulär 75,- kostet für 65,- „ illegal per Handschlag „ angeboten bekommen. Wir haben das abgelehnt und ein anderes offiziell gemietet. Ich weiß nicht so recht wie das wirksam verhindert werden kann.
Hallo Frank – das wird sich nicht verhindern lassen. Die Regierung hat bereits die großen Online Plattformen aufgefordert alle Vermieter ohne Lizenz und das ist ein Dokument, von ihrer Plattform zu entfernen. Auch ist man dabei, Beamte zu diesen Adressen zu schicken und die Rechtslage zu überprüfen. Wird der Vermieter erwischt, wird es teuer und neben einer Untersagung und Bußgeld, auch die geschätzte Steuer für die zurückliegenden Jahre fällig. Dem Mieter kann dabei nicht allzu viel passieren, höchstens er muss schnellstens ausziehen.