Ab 2026 gilt in Spanien die vernetzten V16-Signalleuchten –
La Palma: Ein Überblick zu Warndreiecken, Signalleuchten und neuen Regeln.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die V16-Notleuchte das einzige zulässige Mittel sein, um auf der Straße stehende Fahrzeuge zu signalisieren. Dann müssen alle Fahrer in Spanien ein solches Gerät mitführen, um es im Notfall nutzen zu können. Warndreiecke wurden 1999 eingeführt und stellten einen wichtigen Fortschritt für die Verkehrssicherheit dar, da sie andere Fahrer frühzeitig auf stehende Fahrzeuge aufmerksam machten. In Spanien sind zwei Warndreiecke vorgeschrieben — eines vor dem Fahrzeug und ein weiteres hinter dem liegen gebliebenen Auto.
Wichtiger Hinweis: Studien zu Fußgängerunfällen mit Todesfolge auf Überlandstraßen der letzten zwei Jahrzehnte warnen davor, einen Wagen zu verlassen, um Warndreiecke aus dem Kofferraum zu holen und dann die Straße zu betreten. Das korrekte Aufstellen der Warndreiecke in Abstand und die anschließende Rückkehr zum Fahrzeug bedeuten oft eine gefährliche Strecke von rund 100 Metern.
Übergangsphase und aktuelle Praxis: Seit 2023 läuft ein Übergangsprozess, in dem Warndreiecke und die V16-Leuchtfeueranlage als zulässige Signalmittel parallel existieren. Seit dem 1. Juli 2023 sind Warndreiecke auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht mehr vorgeschrieben, auf Landstraßen jedoch weiterhin erforderlich. La Palma hat zwar keine Autobahnen, aber Schnellstraßen; Teneriffa und weitere Nachbarinseln verfügen über ausgewiesene Autobahnen. Die genaue Definition einer Schnellstraße konnte ich bisher nicht abschließend klären.
Vernetzte V16 vs. Standard-V16 – Technologie und Rechtslage
Vernetzte V16 vs. Standard-V16: Seit die V16-Leuchte am 1. Januar 2021 als gesetzlich vorgeschriebenes Warnsignal eingeführt wurde, kommen zwei Leuchtfeuerarten zum Einsatz: Die Standard-V16 und die vernetzte V16. Beide müssen bestimmten Design- und Sichtbarkeitsanforderungen entsprechen, wobei die vernetzte V16 zusätzliche Konnektivität bietet.
Im aktivierten Zustand sendet sie ihre Geoposition an die DGT 3.0‑Plattform – eine zentrale Datenquelle, die Informationen von allen vernetzten Verkehrsteilnehmern sammelt. DGT 3.0 ist zudem eine wichtige Grundlage für die DGT-Informationsdienste (Verkehrsleitstellen) und externe Anbieter (digitale Betreiber). Beide Varianten erfassen die Geolokalisierung stillgelegter Fahrzeuge und verbreiten diese Informationen über verschiedene Kanäle (Wechselverkehrszeichen, Navigationssysteme, Apps usw.).
Rechtliche Grundlage: Das Königliche Dekret 159⁄2021 legt fest, dass ab dem 1. Januar 2026 das vernetzte V16-Signalgerät das einzige zugelassene Signalgerät sein wird. Ab diesem Datum sind nur noch V16-Sensoren von Herstellern und Modellen gültig, die das Zertifizierungsverfahren durchlaufen und den Allgemeinen Fahrzeugvorschriften (RGV) entsprechen. Informationen zu zugelassenen Modellen findest du auf der Website der DGT. Die Linse jedes Geräts trägt eine Kennzeichnung mit dem Namen des Prüflabors und der Prüfberichtnummer.
Alle Information gibt es auf der Webseite von Direction General de Trafico (DGT).
Bezugsquellen: Safeglow und Osram Warnleuchte bei AMAZON oder im örtlichen Handel.



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