Mord­ver­dacht: Mut­ter soll Toch­ter in Bre­ña Alta durch Gas getö­tet haben

MordverdachtGericht in Santa Cruz de La Palma

Buch - Kanaren Kreuzfahrt

Mord­ver­dacht – Unter­su­chungs­haft ohne Kaution

Die Jus­tiz­be­hör­den von La Pal­ma haben die Aus­sa­ge einer Frau auf­ge­nom­men, die beschul­digt wird, am Mon­tag­abend ihre 32-jäh­ri­ge Toch­ter in ihrem Haus in Bre­ña Alta zum Tod durch Inha­la­ti­on von Butan­gas gezwun­gen zu haben. Danach soll die Mut­ter offen­bar ver­sucht haben, sich selbst das Leben zu neh­men. Der Obers­te Gerichts­hof der Kana­ri­schen Inseln (TSJC) ord­ne­te Unter­su­chungs­haft ohne Kau­ti­on an, weil laut Ankla­ge ein Mord­ver­dacht besteht und das Opfer eine beson­ders schüt­zens­wer­te Per­son war.

Tat­ab­lauf und Beschuldigungen

Der mut­maß­li­che Vor­fall ereig­ne­te sich im Pri­vat­haus der Fami­lie in Bre­ña Alta auf der Ost­sei­te von La Pal­ma. Die Beschul­dig­te soll ihre Toch­ter durch das Ein­at­men von Butan­gas getö­tet haben. Nach dem mut­maß­li­chen Tat­her­gang soll sie ver­sucht haben, sich selbst durch die­sel­be Metho­de zu töten. Auf­grund des Ver­dachts auf Mord und der beson­de­ren Schutz­be­dürf­tig­keit des Opfers wur­de Unter­su­chungs­haft ohne Kau­ti­ons­auf­la­ge ver­hängt. Der TSJC beton­te, dass der erschwe­ren­de Umstand dar­in besteht, dass das Opfer als beson­ders schutz­be­dürf­tig gilt.

Beson­der­heit des Falls: Schutz­be­dürf­ti­ges Opfer

Das Opfer wird als Autis­tin beschrie­ben, was im Ver­fah­ren als erschwe­ren­der Fak­tor berück­sich­tigt wird. Die Berück­sich­ti­gung die­ser Beson­der­heit mar­kiert einen Aspekt der Schwe­re der Vor­wür­fe und beein­flusst die gericht­li­chen Maß­nah­men sowie die Ein­schät­zung der Rechtslage.

Der TSJC ord­ne­te Unter­su­chungs­haft ohne Kau­ti­on an, um Beweis­mit­tel zu sichern, Flucht­ge­fahr zu ver­hin­dern und das wei­te­re Risi­ko wäh­rend der Ermitt­lun­gen zu mini­mie­ren. Staats­an­walt­schaft und Ver­tei­di­gung wer­den im wei­te­ren Ver­lauf Stel­lung­nah­men abge­ben, und es ist mit wei­te­ren gericht­li­chen Schrit­ten zu rech­nen. Der Fall zieht medi­al brei­te Auf­merk­sam­keit nach sich. Ich hat­te bereits im Ticker davon berichtet.

Mög­li­che Motivlagen

Der­zeit lie­gen kei­ne bestä­tig­ten Moti­ve vor. Die Ermitt­lun­gen prü­fen fami­liä­re Kon­flik­te, psy­chi­sche Belas­tun­gen oder ande­re mög­li­che Ursa­chen. Der Fall lenkt zudem den Fokus der Öffent­lich­keit auf Gewalt im fami­liä­ren Umfeld und die beson­de­ren Schutz­be­dürf­nis­se von Opfern in sol­chen Fällen.

Mord­vor­wür­fe und die Anord­nung von Haft­be­fehl ohne Kau­ti­ons­zah­lung ori­en­tie­ren sich an spa­ni­schen Straf­pro­zess­ord­nun­gen. Der beson­de­re Schutz­be­darf des Opfers beein­flusst die Schwe­re der Ankla­ge und die gericht­li­chen Ent­schei­dun­gen, wäh­rend inter­na­tio­na­le Per­spek­ti­ven die Bedeu­tung von Trans­pa­renz und Opfer­rech­ten unterstreichen.

Nach­trag: Die Mut­ter ist auf La Pal­ma als Akti­vis­tin für die Rech­te von Men­schen mit Behin­de­run­gen bekannt. Sie erreich­te einst ein bahn­bre­chen­des Urteil gegen einen ehe­ma­li­gen Direk­tor des Behin­der­ten­zen­trums, in dem ihre Toch­ter betreut wur­de. Dabei dürf­te es sich um fol­gen­den Fall aus 2023 handeln:
„Der Lei­ter eines Pfle­ge­heims auf La Pal­ma wur­de wegen Beläs­ti­gung behin­der­ter Insas­sen verurteilt.
Der Rich­ter ver­ur­teil­te den Lei­ter des Zen­trums zu drei Jah­ren und neun Mona­ten Gefäng­nis, weil er drei Bewoh­ner über län­ge­re Zeit iso­liert oder ihnen deren Kot ins Gesicht gerie­ben hat­te. Das Behin­der­ten­wohn­heim Tria­na auf der Insel La Pal­ma (Kana­ri­sche Inseln) ist für drei sei­ner schwer­be­hin­der­ten Bewoh­ner zur Höl­le gewor­den. Ein Urteil des Straf­ge­richts Nr. 7 von San­ta Cruz de La Pal­ma stellt fest, dass der Lei­ter des Heims, drei Ver­bre­chen gegen die mora­li­sche Inte­gri­tät began­gen hat, indem er drei Bewoh­ner jah­re­lang „ernied­ri­gen­den und ent­wür­di­gen­den Prak­ti­ken“ aus­ge­setzt hat.“

 

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1 Kommentar zu "Mord­ver­dacht: Mut­ter soll Toch­ter in Bre­ña Alta durch Gas getö­tet haben"

  1. Ohne genaue Umstän­de zu ken­nen, möch­te ich die Mut­ter nicht ver­ur­tei­len. Wer weiß, wie schlimm der Autis­mus war, wie wenig selb­stän­dig die Toch­ter und wie allein­ge­las­sen die Mut­ter bei der Pfle­ge war? Das kann eine rie­si­ge Belas­tung für eine Ange­hö­ri­ge sein. Viel­leicht hat­te sie auch Angst, dass sich nie­mand mehr um die Autis­tin küm­mert, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist?

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