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Die wichtigsten Unterschiede zu Deutschland!
Wer als deutscher Auswanderer, Langzeit-Resident oder Überwinterer auf La Palma lebt, geht oft davon aus, dass die deutsche Patientenverfügung im Notfall automatisch weitergilt. Das ist zwar im Kern richtig, in der spanischen Praxis jedoch mit Hürden verbunden. Wenn im Hospital General in Breña Alta schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, zählen oft Minuten – und vor allem spanische Sprachkenntnisse sowie der Zugriff auf Registerdaten.
Um im medizinischen Ernstfall auf der Insel abgesichert zu sein, sollten Residenten die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen System kennen. Wer sich grundlegend über die Erstellung und die rechtlichen Bausteine wie Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung informieren möchte, findet dazu ausführliche Leitfäden im Ratgeber auf Sicher im Ruhestand.
1. Die rechtliche Form: Schriftform vs. Offizielle Beurkundung
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In Deutschland: Hier reicht für eine gültige Patientenverfügung bereits ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück (§ 1827 BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist rechtlich nicht zwingend erforderlich.
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In Spanien (Instrucciones Previas): Damit ein Dokument in den Kanaren offiziell anerkannt wird, reicht ein formloses Dokument in der Regel nicht aus. Es muss über einen von zwei Wegen erstellt werden:
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Über einen Notar: Der Rechtsweg führt über eine notarielle Urkunde.
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Über den Amtsweg (Sanidad): Formularausfüllung und Abgabe vor einem ermächtigten Beamten im zuständigen Gesundheitszentrum (Centro de Salud) oder im Beisein von drei unabhängigen Zeugen.
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2. Das Registrierungssystem: Freiwillige Kammer oder Digitales Zentralregister
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In Deutschland (ZVR): Die Erfassung erfolgt auf freiwilliger Basis im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer.
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In Spanien (RNAP): In Spanien werden die Verfügungen in das regionale Register der Kanaren (Registro de Voluntades Anticipadas) eingetragen. Von dort aus gelangen sie automatisch in das nationale Zentralregister (Registro Nacional de Instrucciones Previas – RNAP).
Der entscheidende Vorteil in Spanien: Behandelnde Ärzte auf La Palma haben über das spanische Gesundheitssystem direkten digitalen Zugriff auf das Register. Eine deutsche Verfügung, die irgendwo im Ordner zu Hause liegt, bleibt im Hospital ohne Kenntnis der Angehörigen oft unentdeckt.
Dass das Bewusstsein für diese Vorsorge auch auf unserer Insel wächst, zeigen die offiziellen Zahlen: Auf La Palma wurden im Jahr 2025 bereits 161 Patientenverfügungen offiziell registriert.
3. Die Sprachbarriere im Notfall
Selbst wenn eine deutsche Patientenverfügung rechtlich anerkannt wird, stößt das Klinikpersonal im Notfall auf eine praktische Hürde: Das medizinische Personal auf La Palma spricht und dokumentiert auf Spanisch.
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Eine rein deutsche Verfügung muss im Ernstfall zeitaufwendig von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden.
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Für Residenten empfiehlt sich daher immer die zweisprachige Form (Spanisch/Deutsch) oder direkt die Erstellung des offiziellen spanischen Formulars (Instrucciones Previas).
Vergleich auf einen Blick
| Kriterium | Deutschland | Spanien (La Palma / Kanaren) |
| Bezeichnung | Patientenverfügung | Instrucciones Previas / Voluntad Anticipada |
| Mindestanforderung | Schriftform mit eigener Unterschrift | Notarielle Urkunde oder Abgabe bei Sanidad mit Zeugen |
| Zentrales Register | Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) | Registro Nacional de Instrucciones Previas (RNAP) |
| Klinik-Zugriff | Über das Betreuungsgericht / ZVR-Abfrage | Direkter digitaler Systemzugriff durch spanische Ärzte |
| Sprache | Deutsch | Spanisch (Zweisprachig empfohlen) |
Empfehlung für Auswanderer und Residenten auf La Palma
Wer seinen Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt auf die Insel verlegt hat, sollte seine Vorsorge anpassen:
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Spanisches Formular nutzen: Setze ein Dokument der Instrucciones Previas über einen Notar auf La Palma oder direkt im Gesundheitszentrum auf.
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Registrierung sichern: Achte darauf, dass die Verfügung im zentralen spanischen Register (RNAP) erfasst ist.
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Zweisprachige Kopie aufbewahren: Behalte eine deutsche und spanische Ausfertigung in Deinen persönlichen Unterlagen und informiere Vertrauenspersonen auf der Insel.
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