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Was deutsche Residenten über Pflegegeld, Ansprüche und Anträge auf der Insel wissen müssen!
Wenn wir ehrlich sind: Wir alle sind wegen der Sonne, des milden Klimas und der unnachahmlichen kanarischen Gelassenheit auf die Isla Bonita gezogen. Der Lebensabend unter Palmen, mit einem Café/Tinto in der Hand und Blick auf den Atlantik – schöner geht es kaum. Wie das geht habe ich in meinem Buch „Kanaren statt Heizdecke“ ausführlich beschrieben.
Doch das Leben ist leider kein Dauerurlaub, und mit den Jahren meldet sich hier und da der Ischias, das Knie knirscht oder die Knochen wollen einfach nicht mehr so wie früher. Und plötzlich steht man mitten im Paradies vor einer Frage, an die man beim Auswandern garantiert nicht gedacht hat: Was passiert eigentlich, wenn ich hier auf der Insel zum Pflegefall werde?
Muss ich dann sofort die Koffer packen und zurück ins graue Deutschland? Oder kann ich mein Leben hier auf La Palma weiter genießen – und zahlt die deutsche Pflegekasse überhaupt, wenn die Palmen vor dem Fenster stehen?
Keine Panik: Das deutsche Pflegegeld fliegt mit!
Da mein zweiter Blog Sicher im Ruhestand sich normalerweise mit dem deutschen Rentner- und Gesundheitssystem beschäftigt, habe ich mir dieses Thema einmal ganz genau vorgeknöpft. Denn am Stammtisch und in den Foren kursieren dazu ja manchmal Räuberpistolen, bei denen man nur mit dem Kopf schütteln kann.
Die gute Nachricht vorweg für alle, die über das S1-Formular bei der spanischen Seguridad Social gemeldet sind: Ihr verliert eure Ansprüche an die deutsche Pflegekasse nicht!
Hier die wichtigsten Eckpunkte auf den Punkt gebracht:
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Das Pflegegeld kommt auf die Insel: Wer sich auf La Palma von Angehörigen, Freunden oder netten Nachbarn betreuen lässt, bekommt das deutsche Pflegegeld (je nach Pflegegrad zwischen 347 € und 990 € monatlich) ganz regulär auf sein Konto überwiesen.
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Keine Belege für den spanischen Pflegedienst: Ein klitzekleines Aber gibt es: Die deutsche Kasse übernimmt spanische Pflegedienste vor Ort nicht als direkte Sachleistung. Das musst du aus dem ausbezahlten Pflegegeld selbst organisieren und begleichen.
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Kein Flugticket für den MDK nötig: Du musst für die Einstufung nicht extra nach Deutschland fliegen. Der Medizinische Dienst prüft das Ganze in der Regel ganz entspannt nach Aktenlage anhand deiner Arztberichte oder schickt dir wie hier auf La Palma einen Gutachter.
👉 Mein ausführlicher Ratgeber dazu:
Wie die Antragstellung von La Palma aus genau funktioniert, welche Stolperfallen lauern und was gilt, wenn du ausschließlich im spanischen System versichert bist, habe ich dir drüben Schritt für Schritt aufgeschrieben:
➡️ Zum Ratgeber: Pflege auf den Kanaren – Ansprüche, Verfahren & finanzielle Hilfe
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Ich lebe seit Jahren fest auf dieser faszinierenden Insel und habe meine Erfahrungen, Erlebnisse und echten Insider-Tipps mittlerweile in 16 Büchern festgehalten. Ob praktischer Ratgeber zum Auswandern, tiefgründige Inselgeschichten oder Maritimes – stöbere einfach mal durch meine private Bücherecke!
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