Corona Alarmzustand beendet – Testpflicht bleibt bestehen

Für Urlauber wird es nicht einfacher -

Auch wenn am Sonn­tag der Coro­na Alarm­zu­stand in Spa­ni­en endet, bleibt für die Ein­rei­se auf die Kana­ren die Test­pflicht bestehen. 

Kana­ren­prä­si­dent Tor­res gab bekannt, dass die Kana­ri­schen Inseln die in den letz­ten Mona­ten ein­ge­führ­ten Beschrän­kun­gen bei­be­hal­ten wer­den, um die Aus­brei­tung des Coro­na­vi­rus zu stoppen.

„Ange­sichts des Endes des Coro­na Alarm­zu­stand haben wir beschlos­sen, die der­zei­ti­gen Maß­nah­men bei­zu­be­hal­ten. Es gel­ten wei­ter obli­ga­to­ri­sche Kon­trol­len in Häfen und Flug­hä­fen, die Aus­gangs­sper­re, die Begren­zung von Per­so­nen bei Ver­samm­lun­gen sowohl in pri­va­ten als auch in öffent­li­chen Berei­chen, die Kapa­zi­täts­be­gren­zung an Kult­stät­ten und die Mög­lich­keit der Schlie­ßung von Peri­me­ter“, kün­dig­te Tor­res an. Die guten Zah­len der Pan­de­mie auf den Inseln las­sen sich nur auf­recht­erhal­ten oder sogar ver­bes­sern, wenn die Maß­nah­men und Beschrän­kun­gen bei­be­hal­ten werden.

Um die Inseln zu betre­ten, wird also wei­ter­hin ein PCR- oder nega­ti­ver Anti­gen­test benötigt.
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Ende des Corona Alarmzustand ändert nur die rechtlichen Rahmenbedingungen

Die kana­ri­sche Ver­ord­nung wur­de heu­te beschlos­sen und wird im Amts­blatt ver­öf­fent­licht und tritt am kom­men­den Sonn­tag in Kraft. Die Bestä­ti­gung des Obers­ten Gerichts­hofs der Kana­ri­schen Inseln (TSJC) scheint gesi­chert. Es obliegt nun jeder spa­ni­schen Regi­on eige­ne Ver­ord­nun­gen je nach Fall­la­ge in Kraft zu setzen.

pedro sanchez - Corona AlarmzustandNach einem Jahr im Coro­na Alarm­zu­stand scheint der sozia­lis­ti­sche Minis­ter­prä­si­dent Pedro Sán­chez in Madrid die Lust ver­lo­ren zu haben und die Voll­macht an die Regio­nen weiterzureichen.

Meh­re­re regio­na­le Wahl­schlap­pen, wie zuletzt in Madrid, scheint sein Inter­es­se jetzt mehr auf Wahl­stra­te­gie als Pan­de­mie zu lenken.

Die Corona-Zahlen auf den Kanaren sinken

Bereits seit einer Woche liegt die Inzi­denz auf den Kana­ren unter der 50er-Schwel­le. Heu­te mel­de­te das Kana­ri­sche Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um 123 Neu­in­fi­zier­te und 3 Ver­stor­be­ne. Die 7‑Tage Inzi­denz liegt bei 43,52 Fällen.

Level - Corona AlarmzustandNach der kana­ri­schen Coro­na Level Ein­stu­fung bleibt Lan­za­ro­te, La Gra­cio­sa, Tene­rif­fa, El Hier­ro und Gran Cana­ria auf der Stu­fe 2 und Fuer­te­ven­tura, La Gome­ra und La Pal­ma auf Stu­fe 1.

Level 2 Vorschriften

für Gran Cana­ria, Tene­rif­fa, Lan­za­ro­te, La Gra­cio­sa und El Hierro:

- Die Ein­schrän­kung der nächt­li­chen Bewe­gungs­frei­heit von Per­so­nen täg­lich von 23:00 bis 06:00 Uhr

- Die maxi­ma­le Kapa­zi­tät im öffent­li­chen und pri­va­ten Raum wird von maxi­mal 6 Per­so­nen, außer im Fall von Mitbewohnern.

- Spe­zi­fi­sche Maß­nah­men für Gas­tro­no­mie – Cate­ring und Ter­ras­sen, Bars und Cafés sind eine maxi­ma­le Anzahl von Gäs­ten pro Tisch von 6 Per­so­nen im Frei­en und vier Per­so­nen im Innen­be­reich und schlie­ßen vor 23.00 Uhr. Auf den Ter­ras­sen oder in ande­ren Außen­be­rei­chen beträgt die maxi­mal zuläs­si­ge Kapa­zi­tät je nach Ein­rich­tung 75% und 50% in Innen­räu­men, wobei maxi­mal 2 Per­so­nen an der Bar zuge­las­sen wer­den und ein Sicher­heits­ab­stand zwi­schen ihnen von 2 Metern besteht. Dar­über hin­aus müs­sen die Hotel- und Cate­ring­be­trie­be auf den Kana­ri­schen Inseln die Kun­den auf­zeich­nen, die in den Innen­be­rei­chen von Bars und Restau­rants sitzen.

- Sport - für kol­lek­ti­ve Akti­vi­tä­ten in den Innen­be­rei­chen von Sport­an­la­gen und ‑zen­tren, in denen ein Sicher­heits­ab­stand von 2 Metern nicht dau­er­haft ein­ge­hal­ten wer­den kann, ist eine maxi­ma­le Anzahl von 6 Per­so­nen pro Grup­pe, ein­schließ­lich des Trai­ners zuläs­sig. Zusätz­lich wird jeder­zeit ein Sicher­heits­ab­stand von 2 Metern zwi­schen den ver­schie­de­nen Grup­pen gewähr­leis­tet. 75 % der Kapa­zi­tät wer­den für jeden Raum und jedes Sport­zen­trum nicht über­schrit­ten. Nicht­pro­fes­sio­nel­le Ver­bund­sport­ak­ti­vi­tä­ten dür­fen in Moda­li­tä­ten mit mehr als 10 Per­so­nen das für die Ent­wick­lung der Akti­vi­tät erfor­der­li­che Maxi­mum überschreiten.

- Öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel. Im regu­lä­ren öffent­li­chen städ­ti­schen Per­so­nen­ver­kehr wird die Kapa­zi­tät auf 50% reduziert.

- Hos­pi­tal und Gesund­heits­zen­tren. In Kran­ken­haus­zen­tren sind exter­ne Besu­che begrenzt und blei­ben unter der Auf­sicht des Zentrums.

Level 1 Vorschriften

Fuer­te­ven­tura, La Gome­ra und La Palma:

Die nächt­li­che Bewe­gungs­frei­heit von Men­schen ist von 24.00 bis 6.00 Uhr ein­ge­schränkt (noch nicht ganz geklärt !!).

Kapa­zi­tät zwi­schen Nicht-Mit­be­woh­nern im öffent­li­chen und pri­va­ten Raum – ist auf Per­so­nen­grup­pen von maxi­mal 10 Per­so­nen begrenzt, außer im Fall von Mit­be­woh­nern, die sich als sol­che Per­so­nen ver­ste­hen, die unter dem­sel­ben Dach woh­nen. Für den Fall, dass die Grup­pe sowohl zusam­men­le­ben­de als auch nicht zusam­men­le­ben­de Per­so­nen umfasst, darf die Grup­pe 10 Per­so­nen nicht überschreiten.

Spe­zi­fi­sche Maß­nah­men für Hotels, Restau­rants und Ter­ras­sen, Bars und Cafés - die Anzahl der Gäs­te pro Tisch ist auf 10 Per­so­nen begrenzt und das Lokal schließt vor 1.00 Uhr für die Öffent­lich­keit. Auf den Ter­ras­sen oder ande­ren von der Ein­rich­tung abhän­gi­gen Außen­be­rei­chen sind Akti­vi­tä­ten ver­bo­ten, die dazu ermu­ti­gen, kei­nen zwi­schen­mensch­li­chen Sicher­heits­ab­stand ein­zu­hal­ten oder kei­ne Mas­ken zu tra­gen, wie Tän­ze, Karaōke usw.

Sport - für Grup­pen­ak­ti­vi­tä­ten, bei denen es nicht mög­lich ist, den Sicher­heits­ab­stand von 2 Metern dau­er­haft ein­zu­hal­ten, ist eine maxi­ma­le Anzahl von 10 Per­so­nen pro Grup­pe, ein­schließ­lich des Trai­ners zuläs­sig. Außer­dem dür­fen Mann­schafts­sport­ar­ten oder sol­che Übun­gen, bei denen die Ein­hal­tung die­ser Distanz nicht jeder­zeit garan­tiert wer­den kann, nicht aus­ge­übt wer­den. Für Grup­pen­ak­ti­vi­tä­ten, bei denen es nicht mög­lich ist, den Sicher­heits­ab­stand von 2 Metern dau­er­haft ein­zu­hal­ten, ist eine maxi­ma­le Anzahl von 6 bzw. 4 Per­so­nen pro Grup­pe, ein­schließ­lich des Trai­ners zulässig.

Öffent­li­cher Ver­kehr - die Über­wa­chung des städ­ti­schen Land­ver­kehrs wird zu Spit­zen­zei­ten ver­stärkt, um Men­schen­mas­sen zu ver­mei­den. Ver­mei­den Sie in Spit­zen­zei­ten die Nut­zung öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel für nicht wesent­li­che oder ver­schieb­ba­re Fahr­ten. Es wird emp­foh­len, die Häu­fig­keit der Fahr­plä­ne für öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel zu erhö­hen, um eine aus­rei­chen­de Belüf­tung und die Ein­hal­tung von Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men zu gewähr­leis­ten, zu denen das Nicht­es­sen oder Trin­ken und die kor­rek­te Ver­wen­dung der Mas­ke gehören.

 

Ohne Impfpass kein Aufschwung im Tourismus

Prä­si­dent Tor­res ver­tei­digt erneut die Ein­füh­rung des EU-Impf­pas­ses, um die Mobi­li­tät zwi­schen euro­päi­schen Län­dern zu erleich­tern. Dies sei ein grund­le­gen­des Ele­ment zur Reak­ti­vie­rung des Tourismus.

Auch wenn Deutsch­land in den nächs­ten Tagen oder Wochen die Kana­ren nicht mehr als Risi­ko­ge­biet ein­stuft, wird es den Tou­ris­mus nicht groß bele­ben. Die trotz­dem bestehen­den Hür­den schre­cken Urlau­ber ab. Erst mit dem für Som­mer oder Herbst 2021 ange­kün­dig­ten EU-Impf­pass dürf­te die Nach­fra­ge zunehmen.

Bis aller­dings 70 Pro­zent der Euro­pä­er ihre erfor­der­li­chen Imp­fun­gen und damit den begehr­ten Impf­pass bekom­men, dürf­te bereits Weih­nach­ten vor der Tür ste­hen. Zu vie­le Ver­spre­chun­gen und nicht erfüll­te Zusa­gen hat man bereits aus dem Mund der Poli­ti­ker hören dür­fen. War­um soll­te sich das in den nächs­ten Mona­ten ändern.

Solan­ge muss man sich noch trös­ten. Viel­leicht gibt es auf mei­ner Sei­te OUTDOOR Kana­ren eini­ge Anre­gun­gen und Ein­la­gen für den nächs­ten La Pal­ma oder Kanaren-Urlaub.

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Die köst­li­che Welt: Chi­p­i­ro­nes fri­tos rebo­zados – Chi­p­i­ro­nes fri­tos rebo­zados sind eine köst­li­che kana­ri­sche Spe­zia­li­tät, die aus frit­tier­ten klei­nen Tin­ten­fi­schen besteht. Die­se deli­ka­te Vor­spei­se wird oft in Tapas-Bars ser­viert und ist bei Lieb­ha­bern der medi­ter­ra­nen Küche […]

1 Kommentar zu "Corona Alarmzustand beendet – Testpflicht bleibt bestehen"

  1. Hiraldo Ventura | 10. Mai 2021 um 11:36 | Antworten

    Mei­ne Mei­nung zum Impf­pass ist: Wer Angst vor Coro­na hat soll­te sich imp­fen las­sen und ist somit ja angeb­lich vor der Krank­heit geschützt. Also stel­len nicht geimpf­te Men­schen ja für die­se Per­so­nen kein Risi­ko mehr da. Sel­bes gilt für Men­schen wel­che die Erkran­kung bereits erfolg­reich über­stan­den haben und somit Anti­kör­per besit­zen. Weder die Test­pflicht noch der grü­ne Impf­pass machen daher irgend einen Sinn. Sie sind eine gigan­ti­sche Geld­druck­ma­schi­ne ohne Effekt, wis­sen­schaft­lich nicht bewie­sen, genau wie die­se unsäg­li­che Mas­ken­pflicht und stig­ma­ti­siert Men­schen wel­che sich nicht imp­fen las­sen wol­len oder können.

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