150 Millionen Euro Geldstrafe gegen Ryanair, Easyjet und weitere

Billigflieger - Geldstrafe

Ministerium verhängt hohe Geldstrafe gegen Billigflieger -

Die Flug­li­ni­en Ryan­air, Volo­tea, Vue­ling und Easy­jet wur­den mit einer Geld­stra­fe in Höhe von 150 Mil­lio­nen Euro wegen ihrer Pra­xis, mit Zusatz­ge­büh­ren für Hand­ge­päck belegt.

Har­ter Schlag für Bil­lig­flie­ger in Spa­ni­en. Das spa­ni­sche Minis­te­ri­um für Ver­brau­cher­an­ge­le­gen­hei­ten hat gegen vier in Spa­ni­en täti­ge Bil­lig­flug­un­ter­neh­men eine Geld­stra­fe von 150 Mil­lio­nen Euro ver­hängt, weil sie Pas­sa­gie­ren Gebüh­ren für das Hand­ge­päck in Rech­nung stell­ten oder sie zum Aus­dru­cken des Tickets auf­for­der­ten. Die­se Flug­ge­sell­schaf­ten flie­gen auch zeit­wei­se den Flug­ha­fen Mazo auf La Pal­ma an. Stän­dig ver­tre­ten sind sie jedoch auf Tene­rif­fa, Gran Cana­ria, Lan­za­ro­te und Fuerteventura.

Billigflieger lehnen Geldstrafe ab

Die Flug­ge­sell­schaf­ten leh­nen die­se Sank­ti­on – die größ­te in ihrer Geschich­te – ab, weil sie gegen die euro­päi­schen Vor­schrif­ten ver­sto­ße, und gehen davon aus, dass sie zu Beginn des Som­mers zu einer Erhö­hung der Flug­prei­se füh­ren wird.

Die­se vier Flug­ge­sell­schaf­ten (Ryan­air, Volo­tea, Vue­ling und Easy­jet) müs­sen mit der höchs­ten Stra­fe in der Geschich­te der „Bil­lig­preis“-Flug­ge­sell­schaf­ten rech­nen: Sie ver­lan­gen einen Zuschlag für das Hand­ge­päck und ver­lan­gen eine Gebühr für die Sitz­platz­aus­wahl bei Rei­sen mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen Per­so­nen (z. B als Eltern mit Kin­dern), auf­grund man­geln­der Ver­trags­trans­pa­renz und dem Ver­bot der Bar­zah­lung.

Die Flug­ge­sell­schaf­ten leh­nen die­se Geld­stra­fe kate­go­risch ab und erklä­ren in einer Stel­lung­nah­me der Asso­cia­ti­on of Air­lines (ALA), dass die Sank­ti­on gegen euro­päi­sche Vor­schrif­ten ver­sto­ße. Kon­kret ver­sto­ße es gegen den Grund­satz der Preis­frei­heit und „stel­le einen Ein­griff in die Tarif­ge­stal­tung dar“. In die­ser Erklä­rung stel­len sie klar, dass alle Flug­ge­sell­schaf­ten kos­ten­lo­ses Hand­ge­päck unter dem Sitz anbie­ten. Das Minis­te­ri­um jedoch die Auf­nah­me eines Hand­ge­päcks erzwin­gen will, das Pas­sa­gie­re „benach­tei­ligt“, die nur für die Dienst­leis­tun­gen bezah­len möch­ten, die sie auch benötigen.

Es besteht weiter Zahlungspflicht

Die Flug­ge­sell­schaf­ten erin­nern dar­an, dass trotz der Geld­bu­ße der Regie­rung noch kei­ne gericht­li­che Ent­schei­dung getrof­fen wur­de, da die Akten noch in Bear­bei­tung sind und eine Beru­fung mög­lich ist. ALA bekräf­tigt, dass die­se Pra­xis wei­ter­hin „völ­lig legal“ ist und betont, dass die euro­päi­sche Gesetz­ge­bung „die Frei­heit der Flug­ge­sell­schaf­ten aner­kennt, ihre Tari­fe festzulegen“.

Ihrer Aus­sa­ge zufol­ge kol­li­diert die­se Initia­ti­ve „fron­tal mit der jüngs­ten Initia­ti­ve der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on“, die sich dafür ein­setzt, dass Flug­ge­sell­schaf­ten gemein­sa­me Frei­gren­zen oder Stan­dards für Hand­ge­päck fest­le­gen, „eine Initia­ti­ve, an der alle Flug­ge­sell­schaf­ten bereits zusam­men­ar­bei­ten und wo dies auch ein­deu­tig der Fall ist. Der ent­wi­ckel­te Tarif mit unter­schied­li­chen Zusatz­leis­tun­gen wür­de Vor­tei­le und mehr Ange­bot für die Pas­sa­gie­re mit sich bringen“.

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