Tierra Bonita – Zu späte Alarmierung und Justizversagen nach Vulkanausbruch -
Der Verein Tierra Bonita hat über die Anwaltskanzlei Martínez Echevarría Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht. Anlass ist die Weigerung der spanischen Justiz, eine Untersuchung zur mutmaßlichen strafrechtlichen Verantwortung von Behörden und Wissenschaftlern im Zusammenhang mit dem Vulkanausbruch auf La Palma im Jahr 2021 einzuleiten.
Die Kläger werfen der spanischen Justiz vor, das Recht auf eine wirksame Untersuchung und einen effektiven Rechtsbehelf verletzt zu haben. Ein Gericht in Los Llanos sowie das Provinzgericht Santa Cruz de Tenerife hätten die Klage ohne angemessene Untersuchung abgewiesen. In der Klage wird auf „fahrlässige und kriminelle Handlungen“ der politischen und wissenschaftlichen Autoritäten hingewiesen, die es versäumt hätten, die Bevölkerung rechtzeitig zu evakuieren, obwohl sie über den bevorstehenden Ausbruch informiert waren.
Zusätzlich wird ein Anstieg der Todesfälle auf La Palma um 53,5 % im Vergleich zum Durchschnitt der letzten fünf Jahre angeführt, was teilweise auf das Einatmen giftiger Gase zurückgeführt wird. Tausende von Haus- und Nutztieren starben und vermeidbarer materieller Schaden verursacht. Die Anwälte kritisieren auch, dass Protokolle und Aufzeichnungen von PEVOLCA-Sitzungen (=Krisenstab) der Öffentlichkeit vorenthalten wurden, wodurch Bürger nicht über die Entscheidungsgrundlagen informiert wurden.
Die Klage hebt Widersprüche in den Aussagen von Wissenschaftlern hervor, die vor dem Ausbruch gewarnt hatten. Insbesondere wird auf eine Aussage der damaligen Direktorin des IGN verwiesen, die bestätigte, dass bereits am Tag vor dem Ausbruch Alarm hätte geschlagen werden müssen. Stattdessen wurde die Bevölkerung aufgefordert, sich zu beruhigen und den Behörden zu vertrauen.
Insgesamt argumentiert Tierra Bonita, dass durch die Ablehnung ihrer Schutzbeschwerde durch das spanische Verfassungsgericht ihre Möglichkeit eingeschränkt wurde, nationale Rechtsmittel zu nutzen und somit eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte anzuzeigen.
Versagen des Krisenstabs?
Die Kanarische Regierung verweigert die Herausgabe oder Einsicht in die Protokolle und Entscheidungsfindung der Alarmierung und Evakuierung der PEVOLCA, obwohl alle Institutionen und Gemeinden die „Transparenz“ ihres Handelns als oberste Priorität auf ihre Fahnen geschrieben haben.
Gibt es etwas zu vertuschen oder haben höchste Regierungsstellen in die Entscheidung eingegriffen, obwohl es allein Aufgabe des damaligen Leiters Miguel Ángel Morcuende war. Die wissenschaftlichen Institutionen IGN, INVOLCAN und andere, haben nur eine beratende Funktion im Stab. Bekannt wurde auch, dass sich alle Wissenschaftler wegen Uneinigkeit im Vulkan-Krisenstab nach Bewältigung der Krise an den Folgesitzungen der PEVOLCA zurückgezogen haben.
Bleibt einmal abzuwarten, wie der Europäischen Gerichtshof entscheidet. Vielleicht bekommt die Bevölkerung nach Jahren doch noch Einblick in diese mysteriösen Vorgänge kurz vor der Eruption des Tajogaite.
Hallo Herr Betzwieser,
es hat lange keine neuen Newsletter gegeben.
Ich hoffe, es geht Ihnen gut und Sie schreiben weiter.
GlG Olaf
Hallo Olaf,
danke es geht gut. Das mit den Newsletter ist wohl ein technisches Versagen. Ich habe es nicht bemerkt. Danke für den Hinweis! Auf der Beitragsseitenleiste habe ich das Anmeldeformular neu eingebaut. Hoffe, es klappt in Zukunft wieder – sonst bitte melden.
Gruß
Manfred