Oben Ohne schon, aber nur mit Maske -
Ab sofort gilt auf La Palma und an allen Stränden der Kanaren eine Schutzmaskenpflicht. Die zwischenmenschliche Distanz ist kein entscheidender Faktor mehr beim Tragen der Maske. Ob der Badegast „Oben Ohne“ oder mit, ohne die Maske geht nichts mehr.
Das El Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht an diesem Dienstag ein Gesetz, das das Tragen der Maske an jedem öffentlichen Ort, einschließlich am Strand, unabhängig von der Entfernung zu anderen Personen vorschreibt.
Bisher galt der Strand, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten wurde, als maskenfrei. Das ist jetzt Vergangenheit.
„Alle Personen ab sechs Jahren sind verpflichtet, Schutzmasken auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in geschlossenen Räumen die für die öffentliche Nutzung verwendet oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind, zu verwenden.“
Ob nun die Schutzmaskenpflicht auch beim Baden im Meer oder beim Wandern in den Bergen Pflicht ist, geht im Einzelnen aus der Verordnung nicht hervor. Es nimmt schon groteske Züge an, in die uns die Coronakrise mit jedem neuen Tag bringt.
Mit der Schutzmaskenpflicht können vielleicht die Fallzahlen in Schach gehalten werden
Aber anscheinend hat alles seine Berechtigung. Die Inzidenzzahlen auf den Kanaren liegen heute bei 60,34 (La Palma 16,77). Weniger als die Hälfte der Fallzahlen von Deutschland. Auf den Kanaren werden Einschränkungen über Nacht einfach angeordnet und auch umgesetzt. Kein Kasperletheater mit wochenlangen Diskussionen wie bei Merkel &Co.
Zum einen soll der Tourismus mit all den daran hängenden Arbeitsplätzen laufen und zum anderen will man keine von Touristen eingeführte zusätzliche Viren einfangen. Es ist wie ein Ritt auf einer scharfen Rasierklinge. Nur ein kleiner Fehltritt oder eine Nachlässigkeit und wir haben das Dilemma.
Woran sind nach Ostern sonnenhungrige Gäste zu erkennen?
An ihrer zweigeteilten Gesichtsfarbe. Vom Kinn bis zur Nasenspitze weiß und darüber Braun oder Rot.
Richtig – der Unterschied ist in der Öffentlichkeit überhaupt nicht zu erkennen – Schutzmaskenpflicht. Erst beim Essen im Restaurant oder in den eigenen vier Wänden kommt das Andenken so richtig zur Geltung.